Die NBG und ihre Stadtwerke Borkum folgen damit nicht erst seit dem Aufruf der Bundesregierung zum 01. September 2022 dem Weg des Energiesparens aufgrund der im Raum stehenden Gasknappheit in Deutschland. Bereits in den vergangenen Monaten wurden beispielsweise erste Maßnahmen in der Sport-, Gesundheits- und Erlebniseinrichtung „Gezeitenland ~ Wasser & Wellness“ umgesetzt, die u.a. das Absenken der Beckentemperatur im Sport- und Erlebnisbecken um 2° C auf 27° C beinhaltet. Die Sonneneinstrahlung im Außenbereich bewirkte, dass das Wasser zusätzlich „natürlich“ nachgeheizt wurde und wärmer war und derzeit auch noch ist. Die Temperatur des Therapiebeckens verbleibt als medizinisches Becken bei einer Temperatur um 32° C. „Je nach Witterungslage steht die Überlegung an, das Außenbecken voraussichtlich zum 12. September 2022 zu sperren und von der Wärmeversorgung zu nehmen“ erzählt Peter Schöpel, Betriebsleiter des Gezeitenlandes. „In der Nebensaison wird versucht, die Reinigungszeit dort wo es geht zu Tageslichtzeiten anzusetzen“ fügt Schöpel hinzu.
In den Liegenschaften und Einrichtungen der NBG gilt ab dem 01. September 2022 die zunächst sechs Monate gültige Energiesparverordnung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und darauffolgend die entsprechende Verordnung für mittelfristige Maßnahmen, die von Durchgangsbereichen und Fluren über Büros, Technikräume und Werkstätten nahezu jeden Arbeitsbereich der rund 150 Mitarbeiter der NBG betrifft. Die Temperaturen werden gemäß der neuen Verordnung in der jeweiligen Räumlichkeit angepasst und die bisher allgemein geltenden Mindesttemperaturen der Arbeitsstättenverordnung somit abgesenkt sowie Eingangstüren und -systeme nicht dauerhaft offengehalten. Das Warmwasser ist an den Orten abgestellt, an denen es hauptsächlich um Händewaschen geht, beispielsweise in den WC-Anlagen.
Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen ist mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. Desweitern ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kurveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. In den Außenbereichen der von der NBG betriebenen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen sind die Bestrahlungen am Abend deaktiviert, die illuminierten Schilder und die digitalen Stelen zeitlich reglementiert und somit ab 22.00 Uhr unbeleuchtet. Die bunte Beleuchtung entlang der Wandelhalle und am Musikpavillon ist ab 22.00 Uhr ebenfalls deaktiviert. Im Kurpark sowie im Umfeld der Kulturinsel, an der Oberen und der Unteren Promenade sowie am Park an der Bismarckstraße sind die Laternen dem Rhythmus der Straßenbeleuchtung angepasst, d.h. ab 02.00 Uhr abgestellt.
Die Verordnung gilt auch für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Borkum, daher hat diesbezüglich eine enge Abstimmung mit der Stadt Borkum stattgefunden. Der Aufsichtsrat der NBG wurde in seiner Sitzung am 01. September 2022 über die eingeleiteten Maßnahmen informiert.
Die Stadtwerke Borkum bereiten derzeit eine Bündelung an Informationen zu Strom- und Heizspartipps vor, die spätestens bis Monatsende auf der Webseite der Stadtwerke Borkum abrufbar sein werden. „Ob in der Küche, im Badezimmer oder allgemein bei Elektrogeräten des täglichen Bedarfs – kleine Änderungen im Nutzungsverhalten können in der Summe bereits einige Kilowattstunden Strom reduzieren“ so Axel Held, Stadtwerkedirektor Borkum. „Denn dies hat zugleich Auswirkungen auf die Reduzierung von Gaseinsatz für die Stromerzeugung in den Wintermonaten“. Die gesamte Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) steht im Pressebereich dieser Webseite zur Verfügung.
Doch nicht nur die Einrichtungen und Gebäude der NBG und der Stadtwerke Borkum, auch die Veranstaltungen sind in der aktuellen Lage zu berücksichtigen. Bezüglich der Ausnahmeregelung für Kulturveranstaltungen und Volksfeste in der neuen Verordnung hat man sich daher intern intensiv ausgetauscht. So wurde beispielsweise entschieden, die Lichtwoche im Oktober im Sinne eines touristischen Grundangebotes in den Herbstmonaten beizubehalten. Für die akzentuierte Beleuchtung stundenweise beleuchteter Gebäude und Baudenkmäler werden, wie bereits im Vorjahr, energiesparende LED-Leuchten eingesetzt, von denen ein Großteil über Akkus betrieben wird. Zusätzlich wird mit dem Kooperationspartner über die Dauer der Beleuchtung beraten. Die für Silvester ursprünglich geplante Lasershow, die ein allgemeines Höhenfeuerwerk zukunftsorientiert ersetzen sollte, wurde hingegen abgesagt. Um dem Jahresende aller Einheimischen und Gäste nach zwei Jahren Zwangspause dennoch einen bunten Abschluss auf Borkum anbieten zu können, wird voraussichtlich auf ein traditionelles Höhenfeuerwerk zurückgegriffen. Die Gespräche hierzu laufen.
„Die letzten drei Jahre erfordern einen Spagat der Entscheidungen zwischen Verzicht und Angebot“ berichtet Göran Sell, Geschäftsführer der NBG. „Zugleich gilt es, den aktuellen Vorgaben und Verordnungen zu entsprechen. Oftmals ein Balanceakt und eine herausfordernde Situation für alle Seiten“ ergänzt Sell. So gilt es beispielsweise sowohl für Borkumer Kinder und Erwachsene der Tennisschule als auch für Reisegruppen, sich in der Nebensaison darauf einzustellen, dass bei der Nutzung der Tennishalle die Hallentemperatur je nach Witterung auf 12-15° C limitiert ist. Weitere Einschränkungen in den öffentlichen Einrichtungen sind zu erwarten, so bleibt das Foyer der Kulturinsel minimal beheizt und auch die Temperaturen in der Spielinsel könnten gesenkt werden müssen. „Wir hinterfragen derzeit alle Räumlichkeiten und Stätten, so dass wir mit der anstehenden Folgeverordnung zu Oktober Gewissheit für alle Bereiche haben werden und diese an Einheimische und Gäste gleichermaßen kommunizieren können“ versichert Sell.
###
Download
Hier finden Sie weitere Inhalte zu diesem Beitrag: