Pressemitteilung Borkum – Der Aufsichtsrat informiert – März 2021

Wirtschaftliche Situation der NBG und Lebensraum Borkum 2030+ | 17. März 2021


Der Aufsichtsrat der Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG) kam Anfang des Monats zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Ursachendarstellung der wirtschaftlichen Herausforderungen der NBG nach nunmehr fünf Jahren die Überprüfung von „Borkum 2030“ und dessen Aktualisierung/Fortschreibung zu „Lebensraum Borkum 2030+“sowie die Beschlussfassung für einen Nachtrag zum Wirtschaftsplans 2021. Zu den ersten beiden Tagesordnungspunkten waren auch alle Stadtratsmitglieder eingeladen, die nicht im Aufsichtsrat vertreten sind. Über die aktuellen Beschlüsse und Maßnahmen wird nachfolgend berichtet.

 

Ursachendarstellung der wirtschaftlichen Herausforderungen der NBG

Der Bürgermeister der Stadt Borkum und der Geschäftsführer der NBG wurden vom Stadtrat am 01. Juli 2020 beauftragt, ein Sanierungskonzept für den Stadt Borkum Konzern zu erstellen. Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist eine fundierte Analyse der wirtschaftlichen Herausforderungen der Stadt Borkum und der NBG.

Die NBG bearbeitet zahlreiche, unterschiedliche Geschäftsfelder, angefangen vom Tourismus über die Unterhaltung wesentlicher Teile der Borkumer Verkehrsinfrastruktur, wie den Flugplatz und den Nordsee Windport, bis hin zum Stadtwerke-Segment mit der Versorgung der Insel mit Strom, Wasser und Wärme. Der überwiegende Teil dieser Geschäftsfelder kann positive Jahresergebnisse erzielen. Demgegenüber sind jedoch die beiden Geschäftsfelder, in denen die NBG im direkten Auftrag der Stadt Borkum aktiv ist, defizitär. Das sind zum einen der Tourismus mit dem Betrieb der öffentlichen Tourismuseinrichtungen, der Durchführung touristischer Veranstaltungen sowie der Realisierung des touristischen Marketings für die Insel und zum anderen der Betrieb des Flugplatzes. Die jährlichen Defizite dieser beiden Bereiche belaufen sich zusammengenommen auf mittlerweile deutlich über eine halbe Millionen Euro. Die genannten beitragsfähigen touristischen Geschäftsfelder werden durch den Gäste- und Tourismusbeitrag zu 95 Prozent finanziert. Der vorgeschriebene Eigenanteil von fünf Prozent wird von der Stadt einbehalten. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es immer schwieriger wird, diese wachsenden Defizite bzw. den zu erwirtschaftenden Eigenanteil durch positive Ergebnisse der anderen Geschäftsfelder auszugleichen.

Um eine Verschuldung der Gesellschaft zu verhindern, wurden notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sowie Investitionen in die Infrastruktur nicht oder nur teilweise vorgenommen. Das Resultat ist ein an vielen Stellen erkennbarer wachsender Sanierungs- und Instandhaltungsstau in den Einrichtungen und Liegenschaften der NBG. Diese Einrichtungen und Liegenschaften können den Gästen mittlerweile nur noch in einem nicht mehr zeitgemäßen, qualitativ minderwertigem Zustand angeboten werden, oder sie sind sogar abgängig.

Bisher wird das Stadtwerke-Segment nahezu vollständig in die Verantwortung genommen, die beiden defizitären Geschäftsfelder mit einem Volumen von jährlich über einer halben Millionen Euro auszugleichen; selbst dies ist – wie der wachsende Sanierungs- und Instandhaltungsstau zeigt – nicht hinreichend, ein gesundes Wachstum des Unternehmens wird verhindert. Um seine eigene Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern und Zukunftsthemen wie insbesondere die Transformation Borkums hin zur klimaneutralen Insel umsetzen zu können, kann das Stadtwerke-Segment nicht dauerhaft im bisherigen Umfang die Finanzierungslücke für den Tourismus und den Flugplatz in der bisherigen Höhe schließen.

Ziel ist es, insgesamt eine Finanzmittelausstattung der NBG zu schaffen, die es erlaubt Investitionen und Instandhaltungen in die Infrastruktur vorzunehmen, die nicht nur die Grundinvestitionen beinhalten, sondern auch die laufende Bewirtschaftung gewährleisten. Der Gast soll demnach sowohl Qualität in der Infrastruktur erfahren als auch durch hochwertige Angebote oder attraktive und medienwirksame Großveranstaltungen ein einmaliges Urlaubserlebnis vermittelt bekommen.

Die Aufgaben, die die NBG insbesondere im Bereich Tourismus im Auftrag der Stadt Borkum wahrnimmt, werden im Interesse der Borkumer Bürgerinnen und Bürger, der Betreiber touristischer Betriebe auf Borkum sowie der Gäste realisiert. Daher sieht das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz deren grundlegende Finanzierung durch diese Personengruppen vor; die Mittel für die Schließung einer bestehenden Finanzierungslücke müssen somit im Wesentlichen von dort kommen. Um die Situation allen Borkumer Steuer- und Beitragszahlern transparent zu machen, wird die NBG voraussichtlich bis Ende April ein Erläuterungsvideo veröffentlichen, in dem die Finanzgrundlagen dargestellt werden.

Überprüfung „Borkum 2030“ und Aktualisierung/Fortschreibung zu einem „Lebensraum Borkum 2030+“

Die Grundlage der Vorstellung einer Projektskizze für die Erstellung einer Aktualisierung sowie Fortschreibung „Lebensraum Borkum 2030+“ bildete ebenfalls der Stadtratsbeschluss vom 01. Juli 2020 über die Erarbeitung eines Sanierungsplans für den Stadt Borkum Konzern.

Die Vertreter der Politik, des Rathauses und der NBG haben am 28. Oktober 2020 in einem Workshop die Rahmenbedingungen für die Sanierungsplanung konkretisiert. Vor dem Hintergrund, dass jede organisationale Sanierung als Restrukturierungsmaßnahme einer Strategie folgen muss, bestand Konsens, dass die Konzernsanierung mit der bereits im Leitbild „Borkum 2030“ angelegten und schon zuvor seitens des Bürgermeisters der Stadt Borkum und des Geschäftsführers der NBG als erforderlich angesehene Aktualisierung der strategischen Grundlagen zu beginnen hat. Dem soll nun durch eine Überprüfung der inzwischen schon vor fünf Jahren entwickelten Strategie „Borkum 2030“ und deren Aktualisierung/Fortschreibung zu einem „Lebensraum Borkum 2030+“ Rechnung getragen werden. Es ist wieder eine breite Einbindung der Borkumer Bevölkerung vorgesehen und alle sind herzlich eingeladen, sich einzubringen.

Die Kosten der Prozessunterstützung belaufen sich auf etwa 90.000 Euro. Dafür konnte eine Förderung in Höhe von 70 Prozent über das deutsch-niederländische INTEREGG-Projekt SAVE (Samen Voor de Energietransitie – Gemeinsam für die Energiewende) generiert werden. In dem Projekt geht es um eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung der Grenzregion und speziell Borkums als einem ihrer wesentlichen Bestandteile.

Beschlussfassung Anpassung und Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021

In der letzten Aufsichtsratssitzung vom 15. Dezember 2020 wurde angeregt, für die Toiletten im jetzt laufenden Geschäftsjahr nicht nur das im Wirtschaftsplan bereits vorgesehene Gesamtkonzept zu entwickeln, sondern bereits mit der Sanierung der Toilette am Hotel Hohenzollern zu beginnen. Hier rechnet die NBG mit Investitionskosten in Höhe von 80.000 Euro. Außerdem sollen die weiteren Corona-bedingten Einschränkungen dazu genutzt werden, um die Fenstersanierung in der Wandelhalle mit einem dritten Bauabschnitt bereits in diesem Jahr vollständig abzuschließen.

Der Aufsichtsrat der NBG stimmte den von der Geschäftsführung vorgelegten Änderungen des Wirtschaftsplans 2021 zu. Die NBG geht derzeit für 2021 von einem Minus in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro aus.

Beschlussfassung Liquidation „Nordsee Windport Borkum GmbH & Co. KG“

In der Aufsichtsratssitzung vom 3. November 2015 wurde ein Konzept zur Gründung einer eigenen Gesellschaft für die Entwicklung und den Betrieb des Hafens erörtert. Zielstellung war es damals, den Hafen durch eine sog. Öffentlich-Private-Partnerschaft, also eine Gesellschaft, in der sowohl die NBG als Teil der öffentlichen Hand als auch ein privater Investor Gesellschafter sind, zu betreiben. Daraufhin beschloss der Aufsichtsrat am 11. August 2016, die Gesellschafterversammlung möge die Geschäftsführung unter anderem anweisen, eine solche Gesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft zu gründen. Der Betrieb der Landflächen erfolgt jedoch nun, anders als ursprünglich beabsichtigt, auf der Grundlage eines Erbbaupachtvertrages mit der Borkum Hafen Immobilien GmbH (BHI), so dass es der Kommanditgesellschaft nicht mehr bedarf.

Der Aufsichtsrat der NBG beschloss daher in seiner letzten Sitzung, sämtliche zur Liquidation der Kommanditistin der Nordsee Windport Borkum GmbH & Co. KG erforderlichen und sachdienlichen Maßnahmen zu ergreifen.

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