Die sieben ostfriesischen Inselgemeinden haben sich gemeinsam mit ihren Tourismusorganisationen und der Ostfriesischen Inseln GmbH zusammen mit dem Virologen Prof. Dr. Dittmer des Universitätsklinikums Essen und weiteren Unterstützern (u. a. der IHKn und DEHOGA) auf den Weg gemacht, ein Konzept für die dauerhafte Öffnung des Tourismus auf den Ostfriesischen Inseln zu entwickeln, das aufzeigt, wie Tourismus bei gleichzeitiger Kontrolle des Infektionsgeschehens sicher und dauerhaft durchgeführt werden kann.
- Die sichere und dauerhafte Öffnung des Tourismus in der Region „Ostfriesische Inseln“ umfasst die Öffnung aller touristischen Beherbergungsbetriebe sowie der Einzelhandels-, Gastronomiebetriebe, der Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie weiterer touristischer Angebote auf den Inseln in einem ersten Schritt nur für den Übernachtungstourismus. Damit unterscheidet sich das Projekt von den aktuell benannten Modellregionen in Niedersachsen, in denen keine touristischen Übernachtungen vorgesehen sind.
- Das Vorhaben hat für das Land Niedersachsen eine herausgehobene Bedeutung. Mit dem Vorhaben soll verdeutlicht werden, wie eine Öffnung des Tourismus verantwortbar durchführbar ist und wie der der touristische Teil des öffentlichen Lebens sicher wiederhergestellt werden kann.
- Die Ostfriesischen Inseln bieten sich aufgrund ihrer Erreichbarkeit nahezu ausschließlich mittels des Fährverkehrs in besonderer Weise für ein solches Vorhaben Ziel des Vorhabens ist es,
- unter „Reallabor-Bedingungen“ die Effekte einer kontrollierten Öffnung des Tourismus zu erfassen und engmaschig anhand von definierten Kriterien zu monitoren,
- den integrierten Einsatz sämtlicher Gestaltungsparameter, u.a. digitaler Systeme der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und deren Übermittlung an die Gesundheitsämter, umfassender Testkonzepte sowie angepasster Hygiene- und Schutzmechanismen, zu erproben und
- für ganz Niedersachsen sowie im bundesweiten Maßstab Erfahrungen zu teilen und damit perspektivisch eine sichere Öffnung des Tourismus auch in anderen Destinationen zu ermöglichen.
- Bei der Umsetzung hat der Infektionsschutz und damit die Sicherung der Qualität aller Prozesse und Maßnahmen höchste Priorität.
- Im Zentrum der Öffnungsstrategie steht ein ganzheitliches Testkonzept, das neben den Gästen auch die Insulaner und Beschäftigten im Tourismus berücksichtigt. Übernachtungsgäste – und in der zweiten Öffnungsphase auch Tagesgäste – müssen demnach bei ihrer Anreise auf die Inseln einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen. Sollte bei Anreise kein Corona-Test bzw. ein veralteter Corona-Test vorliegen, kann der Gast nicht auf die Insel befördert werden.
- Auf den Inseln werden Testzentren eingerichtet, um alle Gäste ca. 48 Stunden nach ihrer Anreise nochmals mit einem PoC-Antigen-Schnelltest testen zu können. Erst nach dem zweiten Test ist die Nutzung aller touristischen Angebote der Insel möglich.
- Eine lückenlose Test- und Nachverfolgungskette ist nur mit digitaler Unterstützung zu realisieren. Hierzu wird eine digitale Lösung angestrebt, die personenbezogene Daten mit Testergebnissen und ihrer Gültigkeitsdauer verknüpft, sodass dem Gast über einen App-generierten QR-Code Zutritt zu touristischen Leistungen gewährt werden kann und gleichzeitig eine Nachverfolgung der Kontakte vereinfacht wird. Für den zeitnahen Start des Projekts und für den Teil der Gäste, der nicht mit internetfähigen Endgeräten ausgestattet ist, werden analoge Lösungen erarbeitet.
- Für die wissenschaftliche Begleitforschung wird das „Center for Innovation and Sustainability in Tourism (C.I.S.T.) unter der Leitung von Prof. Dr. Ines Carstensen und Prof. Dr. Edgar Kreilkamp eingebunden. Innerhalb des C.I.S.T. hat sich eine Science Task Force Tourismus formiert, in der u. a. Wissenschaftler aus den Bereichen Tourismuswissenschaft, Mobilitätsforschung sowie Medizin- und Pandemieforschung zusammenarbeiten.
Das Konzept wird dem Land Niedersachsen am 13. April 2021 zur Prüfung vorgelegt.
Das Konzept befindet sich auch in Übereinstimmung mit der angedachten Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Nach dem Gesetzentwurf sind Verschärfungen vorgesehen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet. Entsprechend sieht das Konzept bei Überschreitung des Grenzwertes den Abbruch der Machbarkeitsanalyse vor. Zudem ist geplant, mit der Machbarkeitsanalyse dann zu beginnen, wenn eine sichere Öffnung des Tourismus auf den Inseln unter den im Konzept aufgezeigten Rahmenbedingungen möglich erscheint.
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