Nordseeheilbad Borkum GmbH im Schulterschluss mit Insulanern und Gästen
Die Neuregelung der Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) darf keine Verschlechterung der Bedingungen für die Insel mit sich bringen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat einen Referentenentwurf für eine Novellierung der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee vorgelegt. Die Änderungen betreffen auch das Gebiet rund um Borkum und damit das touristische Angebot der Insel. Die Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG) nimmt die geplante Neuregelung zum Anlass, um auf wichtige Aspekte des Insellebens und der Tourismuswirtschaft auf Borkum hinzuweisen.
„Natur und Kultur müssen miteinander funktionieren. Die gelebte Borkumer Wind- und Wassersport-Kultur darf nicht unverhältnismäßig zugunsten der Natur zurückgedrängt werden“ so Göran Sell, Geschäftsführer der Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG). „Wind- und Wassersport stellt ein Attraktivitätskriterium nicht nur für Borkum dar, sondern für zahlreiche uns im touristischen Wettbewerb umgebende Reisedestinationen. Er ist ein Aushängeschild für unsere Insel und wichtiger Teil unserer Marke Borkum. Nicht nur für unsere Gäste im Rahmen der Aufenthalts- und Erlebnisqualität, sondern auch für Insulaner in puncto Lebensqualität und Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen. Neuregelungen sollten einheitlich und fair betrachtet werden, d.h. Bundesland-unabhängig für den gesamten Nationalparkraum der Nordsee. Dabei gilt es, die Neuregelung zwischen Sportangebot und Schutzzonen mit Augenmaß zu machen. Es bedarf eines vernünftigen Abwägungsprozesses, der die Anforderungen des Sportangebotes sowie das Erfordernis der Aufrechterhaltung lokaler Schutzzonen realistisch berücksichtigt. Die Neuregelung der NordSBefV darf keine Verschlechterung der Bedingungen für die Insel mit sich bringen“ appelliert Sell.
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