Aufsichtsrat der Nordseeheilbad Borkum GmbH informiert
Der Aufsichtsrat der Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG) kam am 4. August zu seiner dritten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 der Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH sowie der NBG und die Beschlussfassungen zu einer Anpassung der Struktur im Bereich Touristik-Service und zur Erstellung eines Lebensraumkonzeptes. Über die aktuellen Beschlüsse und Maßnahmen wird nachfolgend berichtet.
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH – Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat beschloss, dass der Gesellschafterversammlung der Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH vorgeschlagen wird, den Bericht 2020 zu bewilligen. Des Weiteren wurde der Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 613.784,97 EUR festgestellt, der Jahresüberschuss soll auf Empfehlung des Aufsichtsrates entsprechend dem Ergebnisabführungsvertrages verwendet sowie die Geschäftsführer Axel Held und Andreas Kovermann für das Geschäftsjahr 2020 entlastet werden.
Nordseeheilbad Borkum GmbH – Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat der NBG beschloss der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Bericht 2020 des Geschäftsführers zu bewilligen, den Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsummer in Höhe von 26.807.575,39 EUR festzustellen, den Jahresüberschuss in Höhe von 262.239,58 EUR auf neue Rechnung vorzutragen sowie den Geschäftsführer Göran Sell für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.
Beschlussfassung zur Anpassung der Struktur im Bereich Touristik-Service
Der Aufsichtsrat beschloss, dass die Stelle der Bereichsleitung Touristik-Service zu einer Stelle eines stellvertretenden Tourismusdirektors (m/w/d) erweitert sowie intern und extern ausgeschrieben wird. Der Stelleninhaber führt den Bereich Touristik-Service und übernimmt darüber hinaus wesentliche Aufgaben in der Säule „Destinationsmanagement“ in der Ausprägung eines allgemeinen Vertreters des Geschäftsführers. Dabei gehört neben strategisch konzeptionellen Aufgaben im Bereich der dringend anstehenden Digitalisierung des Tourismus vor allem das Halten des Kontakts zu den lokalen Leistungsträgern.
Beschlussfassung zum Lebensraumkonzept
Der Aufsichtsrat der NBG beschloss, dem Rat der Stadt Borkum zu empfehlen, im Sinne der Konkretisierung des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes für den Stadt Borkum Konzern vom 1. Juli 2020 zur Überprüfung und Aktualisierung der Strategie „Borkum 2030“ die Erarbeitung eines Lebensraumkonzeptes mit breiter Bevölkerungsbeteiligung zu beschließen. Für den 19. August 2021 ist bereits die Verhandlungsrunde für die Auswahl des Dienstleisters zur Erstellung des Lebensraumkonzeptes angesetzt. Neben jeweils einem Vertreter der Fraktionen, sollen auch ein Vertreter des Personalrates der Stadt Borkum sowie ein Vertreter des Betriebsrates der NBG teilnehmen.
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