Pressemitteilung des Bürgermeisters der Stadt Borkum und Vertreter der Gesellschafterversammlung der NBG Jürgen Akkermann

Klarstellung zum Leserbrief der STS Offshore Shipping & Supply GmbH & Co. KG (STS) in der Borkumer Zeitung | 1. Februar 2023


Pressemitteilung
Klarstellung zum Leserbrief der STS Offshore Shipping & Supply GmbH & Co. KG (STS) in der Borkumer Zeitung

In einem Leserbrief in der Borkumer Zeitung am 27.01.2023 wurden vom Geschäftsführer der STS Offshore Shipping & Supply GmbH & Co. KG (STS), Jan Tebbe-Simmendinger, schwere
Anschuldigungen gegen den Geschäftsführer der Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG), Göran Sell, sowie gegen den Rat der Stadt Borkum erhoben. Anlass war ein Verfahren der NBG gegen die STS KG
vor dem Landgericht Aurich. Dieser Leserbrief erfordert einige Richtigstellungen.

Der Vorwurf der Beweismittelfälschung war bereits Thema während des angesprochenen Verfahrens selbst und Inhalt einer Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der NBG wegen Urkundenfälschung.
In beiden Fällen wurde vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft festgestellt, dass es zu dem Vorwurf keine Anhaltspunkte gibt. Damit fehlt auch dem Vorwurf der Untätigkeit gegenüber dem Rat der
Stadt die Grundlage.

In dem Gerichtsverfahren ging es um mehrere strittige Punkte. Neben der Höhe des Entgelts, dass die STS für ein von ihr im Hafen der NBG betriebenes Bunkerschiff zu entrichten hatte, ging es u.a.
um die grundsätzliche rechtliche Stellung des Hafens und damit auch um das Recht unserer Kommune, mit diesem Geld zu verdienen. Außerdem war die Kündigung des Liegeplatzes durch die
NBG Bestandteil des Verfahrens, welcher die STS über drei Jahre nicht nachgekommen war. Das Gericht hatte das Nutzungsentgelt in der von der NBG geforderten Höhe, wie im Leserbrief richtig
geschrieben, nicht anerkannt. Wohl aber ein Nutzungsentgelt nach der Hafengebührenordnung auch für Zeit des unberechtigten Liegens. Die Durchsetzung der zulässigen Kündigung und die Beitreibung
der Nutzungsentschädigung für den Zeitraum des unberechtigten Liegens sind ebenfalls Bestandteil der im Leserbrief genannten Prozesskosten.

Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurden durch den Geschäftsführer der STS mehrere weitere Verfahren gegen die NBG bzw. deren Geschäftsführer angestrengt. Diese wurden sämtlich als
unbegründet eingestellt.

Aufgrund der falschen Behauptungen im Leserbrief behält sich der Geschäftsführer der NBG vor, Strafanzeige zu erstatten.

Jürgen Akkermann
Bürgermeister

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