Pressemitteilung – Die Nordseeheilbad Borkum GmbH informiert, 3. Aufsichtsratssitzung

Der Aufsichtsrat der Nordseeheilbad Borkum GmbH kam im September zu seiner dritten Sitzung in diesem Jahr zusammen. | 28. September 2022


Der Aufsichtsrat der Nordseeheilbad Borkum GmbH kam im September zu seiner dritten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Gegenstand der Sitzung war vor allem die Jahresabschlüsse der Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH sowie der Nordseeheilbad Borkum GmbH. Über die aktuellen Beschlüsse und Maßnahmen wird nachfolgend berichtet.

Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH – Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat beschloss, dass der Gesellschafterversammlung der Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH vorgeschlagen wird, den Bericht 2021 der Geschäftsführer zu bewilligen. Weiter empfiehlt der Aufsichtsrat der Nordseeheilbad Borkum GmbH der Gesellschafterversammlung, den Jahresüberschuss i. H. v.  713.193,08 EUR entsprechend dem Ergebnisabführungsvertrag zu verwenden und die Geschäftsführer, Axel Held und Andreas Kovermann, für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.

Nordseeheilbad Borkum GmbH – Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat beschloss, der Gesellschafterversammlung der Nordseeheilbad Borkum GmbH zu empfehlen, den Bericht 2021 des Geschäftsführers zu bewilligen, den Jahresabschluss 2021 der NBG mit einer Bilanzsumme i. H. v. 26.108.821,14 EUR festzustellen, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2021 in Höhe von -477.815,46 EUR als Verlust vorzutragen sowie den Geschäftsführer Göran Sell für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.

Wirtschaftliche Situation NBG

Für das aktuelle Geschäftsjahr ist ein negatives Jahresergebnis i. H. v. – 244.000 EUR geplant. Die Geschäftsleitung weist im Prognosebericht darauf hin, dass hinsichtlich des geplanten Ergebnisses eine hohe Ungewissheit durch die Corona-Pandemie sowie durch den Krieg in der Ukraine gegeben und zum jetzigen Zeitpunkt eine Quantifizierung der Risiken nicht vollumfänglich möglich ist. Die Wahrscheinlichkeit, ein besseres Jahresergebnis zu erzielen, ist mit Blick auf die Kostensteigerungen und das gegenüber 2019 gebremste Reiseverhalten allerdings nicht wahrscheinlich. Eine Ursache für das negative Ergebnis des Planjahres liegt in den strukturell dauerhaften Defiziten des Betriebs der öffentlichen Tourismuseinrichtungen, die nicht mehr vollständig von den Gewinnen der Stadtwerke-Sparte kompensiert werden können. Hinzu kommen die seit Beginn der Ukraine-Krise erheblichen Kostensteigerungen im Einkauf von Verbrauchsmaterialien, bei Instandhaltungen und Investitionen auf der Bezugsseite.  Ein gemeinsamer Termin mit dem Stadtrat, um die wirtschaftliche Situation aus dem Blickwinkel des Stadt-Borkum-Konzerns insgesamt zu besprechen und Lösungsansätze zu diskutieren, ist geplant.

Information zu EnSikuMaV

Die Geschäftsleitung informierte zudem über vorgenommene und geplante Energieeinsparmaßnahmen. Seit dem 01.09.2022 gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Die vorliegende Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem 01.09.2022. Sie wird gemeinsam mit einer Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erlassen, die ab dem 01.10.2022 über zwei Jahre gelten soll. Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich, die als Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, vermeiden unnötigen Energieverbrauch. Es gilt, sowohl eine Mangelsituation zu vermeiden bzw. eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern als auch die Energiekostensteigerung mit einer Verbrauchsreduzierung zu beantworten.

Sowohl die Stadt Borkum als auch die NBG haben gemeinsam und individuell die Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden eingeleitet. Dazu zählen u.a. das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die Reduzierung der Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden auf 19°C für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit und die Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Baudenkmäler von außen wird mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. Die Wassertemperatur in den nicht therapeutischen Wasserbecken des Gezeitenlandes wurde bereits in den Vormonaten gesenkt. Nicht nur die Einrichtungen und Gebäude der NBG und der Stadtwerke Borkum, auch die Veranstaltungen sind in der aktuellen Lage zu berücksichtigen und stehen auf dem Prüfstand. Die Stadtwerke Borkum bereiten derzeit eine Bündelung an Informationen zu Strom- und Heizspartipps vor, die zum Monatsende auf der Webseite der Stadtwerke Borkum abrufbar sein werden.

Lebensraumentwicklung Borkum 2030+

Im Rahmen der Lebensraumentwicklung Borkum 2030+ sind für Anfang November weitere Termine geplant. Es werden derzeit gemeinsam von der Stadt Borkum und der Nordseeheilbad Borkum GmbH eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Inselwerkstatt koordiniert, um die Bevölkerung über die bisherigen und anstehenden Schritte zu informieren und Ideen zu diskutieren.

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