Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG) zum 15. Oktober die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken erteilt und somit den Weg für die Prüfung einer möglichen Nutzung von Tiefengeothermie zur Wärmegewinnung frei gemacht.
Demnach bekommt die NBG für zunächst zwei Jahre das Erlaubnisfeld „Borkum I“ zugeteilt, das rund 130 Quadratkilometer groß ist und die Nordseeinsel Borkum sowie im Wesentlichen die südöstlich angrenzenden Bereiche des Wattenmeeres im Deutschen Küstenmeer innerhalb der 12-Seemeilen-Zone umfasst.
Bereits im Februar 2023 hatte die NBG einen Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme gestellt, dem nun nach entsprechender Prüfung durch das LBEG und in Abstimmung mit dem Landkreis Leer, der Stadt Borkum, der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie der Deutsche Telekom AG Seekabel stattgegeben wurde.
Somit erhält die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Borkum das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen und bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen – wobei tatsächliche Aufsuchungshandlungen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen werden.
Bevor der Antrag gestellt wurde, erhielt die NBG im Rahmen ihrer Partnerschaft mit der Nordseeinsel Ameland die Information, dass die Erdschichten unter der sogenannten Groninger Scholle bzw. der Tiefebene unter Borkum Potenzial für Tiefengeothermie bieten. Aus diesem Grund ließ das Unternehmen eine Vorstudie erstellen und geht seitdem davon aus, dass sich in ungefähr 3.500 bis 3.800 Metern Tiefe unter der Insel eine Erdschicht befindet (rotliegend), in der Temperaturen von 130 bis 135 Grad sowie ein entsprechender Massenstrom vermutet wird, mit dem künftig die komplette Wärmeversorgung der Insel abgedeckt werden könnte.
„Mit der Aufsuchungserlaubnis ist ein weiterer Meilenstein für unser Vorhaben erreicht, die auf Borkum benötigte Wärme künftig über Tiefengeothermie gewinnen zu können. Somit würden wir weit weniger CO2-Emissionen produzieren und dazu beitragen, den zu großen Teilen von fossilen Energieträgern geprägten Wärmesektor zu dekarbonisieren“, erklärt Axel Held, der die Entwicklung als Direktor des NBG-Segments Stadtwerke maßgeblich vorangebracht hat.
„Wir freuen uns sehr über die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme. Sollten die nun notwendigen Schritte erfolgreich verlaufen, wäre es uns möglich, die hiesige Wärmeversorgung in naher Zukunft mithilfe von Tiefengeothermie zu gewährleisten und so einen weiteren wichtigen Schritt auf unserem Weg zur klimaneutralen und emissionsfreien Insel zurückzulegen“, ergänzt NBG-Geschäftsführer Göran Sell.
Redaktionelle Einordnung
Das Zitat beschreibt eine Zielvorstellung aus dem Jahr 2023. Eine Aufsuchungserlaubnis belegt weder ein nutzbares Erdwärmevorkommen noch die technische und wirtschaftliche Versorgung der gesamten Insel. Aus der möglichen Nutzung von Geothermie folgt keine vollständige Emissionsfreiheit der Wärmeversorgung oder der Insel.
Damals geplanter weiterer Ablauf (Stand Oktober 2023)
Nachdem die Aufsuchungserlaubnis erteilt ist, wird sich die NBG weiterhin strikt an den vorgeschlagenen Ablaufplan des LBEG halten. Zunächst wird dabei bis Februar 2024 eine Machbarkeitsstudie bezüglich der Nutzung von Tiefengeothermie sowie der begleitenden Installation von Fernwärmenetzen erstellt, bevor entsprechende Entscheidungen vorbereitet, Anträge gestellt und Fördermittel für Probebohrungen ab Frühjahr 2024 beantragt werden.
Die hier genannten Termine für 2024 geben die damalige Planung wieder. Dieser historische Beitrag enthält keine Bestätigung, dass die Schritte inzwischen umgesetzt wurden oder die ursprünglich befristete Erlaubnis heute noch gilt.
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